Am 25.05.2018 tritt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Wie wohl jedem bekannt sein sollte, sind der Gegenstand der EU-DSGVO die Vorschriften für die Verarbeitung von „personenbezogenen Daten“. Gemäß Artikel 4 sind „personenbezogene Daten“ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.

    Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist grundsätzlich nicht gestattet. Es sei denn, es handelt sich z.B. um berechtigte Interessen der Unternehmen oder die Verarbeitung ist zur Erfüllung eines Vertrages notwendig oder die betroffene Person hat der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zugestimmt.

    Von der neuen Datenschutz-Grundverordnung werden alle unsere Kunden betroffen sein, selbst wenn sie weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen. Denn alle unsere Kunden verarbeiten im ERP-System „personenbezogene Daten“ mit einem gewissen Risiko.

    Im Folgenden wollen wir ein paar Tipps geben, welche Unterstützungen Ihnen ADICOM® ERP in Bezug auf die neue Datenschutz-Grundverordnung bietet.


    Wo sind „personenbezogene Daten“ im ERP-System zu finden?

    Insgesamt können im ERP-System an mehreren Stellen „personenbezogene Daten“ verarbeitet werden.

    • In der Anwendung „Partner“ in ADICOM® ERP besteht die Möglichkeit Partner vom Typ „Person“ zu erfassen. Zudem besteht in vielen Anwendungen die Möglichkeit einen „zuständigen Mitarbeiter“ zu hinterlegen, womit zugleich automatisch „personenbezogene Daten“ erfasst werden.
    • Standardgemäß werden im ERP-System „personenbezogene Daten“ wie Name, Adresse, alternative Adressen (Lieferadresse, Rechnungsadresse), E-Mail-Adresse (inkl. Name), Telefonnummer bzw. Mobilnummern sowie Bankverbindungen verarbeitet. Die Partnerdaten werden zudem erweitert um „personenbezogene Daten“ durch verschiedene Apps, z. B. Zeiterfassung.
    • In der Produktion können Ressourcen für Mitarbeiter erfasst sein und somit „personenbezogene Daten“ enthalten.
    • Im Beziehungsmanagement werden Partner klassifiziert, was evtl. als „Profiling“ anzusehen ist.
    • Im Workflow-Management können ebenso „personenbezogene Daten“ verarbeitet werden.
    • Modifikationen der Partner sowie aus Kundenprojekten können weitere „personenbezogene Daten“ enthalten.
    • Ebenso wie „benutzerdefinierte Felder“, die durch einen Anwender neu angelegt wurden.
    • Darüber hinaus sind die Belege, Dokumente und Berichte zu betrachten, die ebenfalls „personenbezogene Daten“ enthalten können.

     

    Welche Unterstützung bietet ADICOM® ERP um diese „personenbezogenen Daten“ gemäß DSGVO zu behandeln?

    Einen guten Dienst sollten hier die Berechtigungsfunktionen über die Berechtigungsrollen in ADICOM® ERP erweisen. Über die Berechtigungsfunktionen kann der Zugriff auf die „personenbezogenen Daten“ auf unterschiedlichen Wegen eingeschränkt werden:

    • Mit der Oberflächenberechtigung kann jedes an der Oberfläche sichtbare Feld vor dem Zugriff unberechtigter Personen geschützt werden.
    • In Cockpits können über den Designmodus entsprechende Ansichten erfasst werden, die nur einen bestimmten Spaltenvorrat anbieten. Indem dieser Spaltenvorrat keine „personenbezogene Daten“ enthält, kann der Zugriff eingeschränkt werden.
    • Das gleiche Prinzip gilt bei den anpassbaren Anwendungen. Indem Ansichten ohne „personenbezogene Daten“ bereitgestellt werden, kann der Zugriff entsprechend eingeschränkt werden.
    • Das gleiche Prinzip gilt für den Import und Export von Daten. Der Zugriff auf „personenbezogene Daten“ kann eingeschränkt werden, indem die Berechtigung Filter selbst zu erfassen entzogen wird und nur Filter zur Verfügung gestellt werden, die keine oder nur bestimmte „personenbezogene Daten“ enthalten.
    • Der Zugriff auf Belege und Dokumente kann beispielsweise über die inhaltsbezogenen Berechtigungen in den Belegarten oder Dokumentenarten eingeschränkt werden.

    Anforderungen der DSGVO

    Die folgenden Anforderungen der DSGVO können mit ADICOM® ERP erfüllt werden:

    • Personenbezogene Daten in Multi-Site-Installationen mit Firmen in unterschiedlichen Ländern innerhalb und außerhalb der EU nur zweckgebunden verwalten und auf diese Daten nur denjenigen Personen Zugriff gestatten, die für die Durchführung des Zweckes verantwortlich sind
    • Änderung von personenbezogenen Daten protokollierenWeitergabe von personenbezogenen Daten beschränken
    • Weitergabe (Exporte aus dem ERP-System) von personenbezogenen Daten protokollieren
    • Zugriff auf personenbezogene Daten beschränken
    • Nachweis über gespeicherte Daten einer Person erbringen
    • Löschen von personenbezogenen Daten ermöglichen

    Wenn die betroffene Person der Verarbeitung von personenbezogenen Daten zugestimmt hat, wo kann ich das in ADICOM® ERP hinterlegen?

    Die Einverständniserklärung kann als Dokument in ADICOM® ERP auf verschiedene Weisen verknüpft werden. Somit kann jederzeit geprüft werden, ob eine Einverständniserklärung vorliegt, und die Einholung der Erklärung kann auf einem einfachen Weg dokumentiert werden. Zusätzlich könnten Sie ein weiteres Feld für Einverständniserklärungen erfassen. Label: „Einverständniserklärung für Verarbeitung XY liegt vor“. Eingabemöglichkeit: „Gültig bis Ende Vertragserfüllung“, „Gültig bis auf Widerruf“, usw.

     

    Was kann bei einer evtl. Überprüfung einer Aufsichtsbehörde vorgelegt werden?

    Über die Berichte, die für die Berechtigungsrollen vorhanden sind, können schon jetzt Dokumente über die Steuerung der Berechtigungsrollen und damit der Zugriffseinschränkung ausgegeben und damit dokumentiert werden.

     

    Was muss ein Unternehmen in jedem Fall selbst erstellen?

    Das Verzeichnis über Verarbeitungstätigkeiten und deren Risikofolgenabschätzung ist von Unternehmen selbst zu erstellen. Hierzu bieten wir Unterstützung durch die Berichte der Berechtigungsrollen, denen z. B. die Anzahl der zugriffsberechtigten Personen bzw. Benutzer entnommen werden kann.

     

    Sollte eine betroffene Person eine Anfrage über die gespeicherten Daten stellen, welche Unterstützung bietet ADICOM® ERP dafür bisher?

    Über die Anwendung „Cockpit: Partner“ im Framework „Beziehungs-Management“ oder durch entsprechende Export-Filter auf Business Objects mit „personenbezogenen Daten“ stehen Ausgabemöglichkeiten zur Verfügung. Benutzer können über die Dokument-Vorlagen entsprechende Anschreiben an die betroffenen Personen erzeugen.
    Darüber hinaus können Berichte erfasst werden, mit denen die Daten ausgegeben werden können.

     

    Was ist zu tun, wenn eine betroffene Person ihr Recht auf „Vergessen werden“ beansprucht?

    In Deutschland z. B. unterliegen Handelsbelege, die u. a. personenbezogene Daten beinhalten, verschiedenen Aufbewahrungsfristen. Sind die Aufbewahrungsfristen abgelaufen (meist nach 6 oder 10 Jahren), dann können diese Belege mit einem Löschkennzeichen versehen und anschließend mit der entsprechenden Reorganisationsanwendung gelöscht werden.

     

    Zusätzlich werden wir in naher Zukunft weitere Unterstützungen anbieten

    So sollen bald Attribute als „personenbezogen“ und „sensibel personenbezogen“ gekennzeichnet werden können und auf dieser Basis weitere Berechtigungsmöglichkeiten geschaffen werden.

     

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    Wir bitten um Verständnis dafür, dass diese Nachricht keine Rechtsberatung darstellt und die Einholung einer Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Vielmehr handelt es sich hierbei um Hinweise, wie mit ADICOM® ERP ausgewählte Anforderungen der EU-DSGVO umgesetzt werden können.

    Die elektronische Rechnung ist weltweit auf dem Vormarsch: Sie spart Ressourcen, ist im Idealfall effizient und transparent. Öffentliche Institutionen müssen sich schon jetzt umstellen - und auch Unternehmen setzen kräftig auf die Digitalisierung ihrer Lieferkette und Rechnungslegungsprozesse. Mit Comarch E-Invoicing ermöglicht Ihnen ADICOM® ab sofort die kostengünstige elektronische Abwicklung von kompletten rechnungsbezogenen Abläufen.

     

    Warum sich E-Invoicing lohnt

    Das Ausstellen von Rechnungen auf Papier nimmt viel Zeit in Anspruch und kann problematisch sein. Verloren gegangene Dokumente, falsche oder fehlende Informationen, mangelnde Übereinstimmung mit anderen Geschäftsdokumenten oder Dokumente, die nicht den geltenden gesetzlichen Vorgaben entsprechen, sind nur einige der Probleme. Elektronische Rechnungen können da ein wirksames Gegenmittel darstellen – und sie werden tatsächlich immer beliebter, auch in kleinen Unternehmen. 

    Die Nutzung elektronischer Rechnungen optimiert automatisch und deutlich die Vorgänge im Unternehmen, verbessert die Effizienz und senkt die Kosten.

     
    E-Invoicing mit ADICOM®

    E-Invoicing ist sehr komplex. Für die  elektronische Rechnungslegung benötigen Sie eine umfassende Lösung, welche die volle Automatisierung von Erstellung, Übermittlung, Lieferung und Verwaltung von Dokumenten gewährleistet und damit die Verarbeitung von Rechnungen einfacher und effizienter macht.

    Um ihr komplettes Rechnungsmanagement mühelos in den Griff zu bekommen, ermöglicht Ihnen ADICOM® ab sofort mit dem ERP-Add-On "eRechnung" die effiziente und kostengünstige Abwicklung von kompletten rechnungsbezogenen Abläufen sowie die Optimierung Ihres elektronischen Rechnungsversands und aller damit einhergehenden Prozesse.

    Unser mehrsprachiges Servicedesk und die Interoperabilität mit Anbietern weltweit garantieren die elektronische Kommunikation mit allen Lieferanten/Kunden an einem Ort. So können Sie sicher sein, dass die Inhalte der Rechnung geprüft, der Übertragungsvorgang sicher ist und die Formate immer korrekt umgewandelt werden. Darüber hinaus können Sie Ihren Rechnungslegungsprozess vollständig optimieren und automatisieren.

    Comarch E Invoicing Grafik

    Die Prozessphasen für Ihr Rechnungsmanagement: Vom Verkäufer zum Käufer

     

    Vorteile von ADICOM® E-Invoicing

    • Schnelles und zuverlässiges Onboarding aller Partner & Lieferanten
    • Plug-In für SAP-, Oracle- & Microsoft-Nutzer
    • Flexibles SaaS-Modell – zeit- & kostensparend
    • Full-Service-Betreuung für internationale Projekte
    • Einhaltung aller rechtlicher Vorschriften – weltweit rechtskonformer Rechnungsversand
    • Verringerung der Fehleranfälligkeit von Rechnungen
    • Sichere & schnelle Datenübertragung
    • Steigerung der Kundenzufriedenheit
    • Nachhaltigkeit – positive Auswirkungen auf die Umwelt (CSR)
    • Hohes Einsparpotential: Bis zu 60% Kostenersparnis im Vergleich zu papiergebundenen Rechnungsverfahren
      Die E-Rechnung zeichnet sich durch einen beachtlichen Return-on-Investment aus. Den geringen transaktionsorientierten Kosten stehen die Kosteneinsparungen gegenüber. Diese Einsparungen umfassen bei Ausgangsrechnungen Portokosten, Papier-, Druck- und Kuvertierkosten sowie sonstige Arbeiten für den Versand. Bei 1.000 Rechnungen im Monat werden 8.400 Euro allein an Porto im Jahr gespart. Insbesondere bei Eingangsrechnungen ergeben sich beim Einlesen strukturierter Daten deutlich verminderte interne Verarbeitungs- und Prozesskosten, eine effizientere Rechnungsprüfung sowie die korrekte Datenübernahme ins System.

     

    Funktionen & Highlights

    • Globale Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
      ADICOM® E-Invoicing unterstützt die gesetzlichen Anforderungen – Integrität des Inhalts, Echtheit der Herkunft und Sicherstellung der Lesbarkeit sowie Schutz sensibler Daten und Archivierung der Rechnungen über den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum (Richtlinien der Datenvorratsspeicherung).
    • Handling von Forderungen und Verbindlichkeiten
    • Selbstfakturierung
    • Elektronische Unterschrift
    • Validierung
    • Workflows
    • E-Achiv
      Speicherung der Dokumente für den erforderlichen Aufbewahrungszeitraum. Es handelt sich um eine webbasierte Anwendung, die den Zugriff auf alle Ihre Rechnungen von jedem Ort mit Internetzugang weltweit ermöglicht.
    • Multichannel, OCR und Umwandlung in zahleiche Formate
      Im Fall von Forderungen bietet ADICOM® eine elektronische Rechnungslegung für alle Ihre Kunden an. Beginnend mit der Validierung der Rechnung, garantiert die Plattform die Umwandlung in verschiedene Formate, sowie den Versand an die Kunden über verschiedene Kanäle. Für Verbindlichkeiten ermöglicht unsere Lösung den Empfang von Rechnungen in verschiedenen Formaten und über verschiedene Kanäle, die Validierung und die Umwandlung in ein gemeinsames Format (einschließlich OCR). Die Verwendung der OCR-Engine sorgt für eine deutliche Reduzierung der Registrierungszeit. Dank der ausgereiften und selbstlernenden Algorithmen müssen Sie sich um viele Rechnung kaum noch kümmern. 
    • Datenaustausch & 3 Way Matching
      ADICOM® bietet Ihnen Managed Services zur Sicherstellung einer schnellen und sicheren Übermittlung der Rechnungen mit einer Reihe von Funktionen, wie 3-Way Matching. Zweck des 3-Way-Matchings ist es, die Zahlung falscher und möglicherweise betrügerischer Rechnungen zu vermeiden. Das 3-Way-Matching ist ein wichtiger Schritt zur Sicherung von Vermögenswerten eines Unternehmens.
    • E-Invoicing-Portal
      ADICOM® bietet Ihnen zudem ein intuitives und nutzerfreundliches Webportal für Lieferanten und Abnehmer unserer Kunden an, das es ihnen ermöglicht, in kurzer Zeit eine 100-prozentige elektronische Rechnungslegung zu erreichen.
    • Vereinfachter Rechnugsaustausch im ZUGFeRD Standard

     

    Welche Möglichkeiten gibt es E-Rechnungen zu versenden?

    Die einfachste Form der digitalen Rechnung stellt ein bloßes PDF dar, das statt an den Drucker in den Anhang einer E-Mail wandert. 

    Grundsätzlich gibt es bei eRechnungen zwei grundlegende Vorgehensweisen und Standards, welche je nach Ausgangslage zu empfehlen sind:

    1. Zum einen ist dies der Rechnungsversand und -empfang via EDI E-Invoicing. Er ist vor allem bei Firmen mit einem festen Stamm an Lieferanten sinnvoll, die mit diesen jeweils sehr viele Dokumente austauschen. Eine derartige Comarch EDI-Lösung zur Anbindung der Lieferanten hat ADICOM® zum Beispiel bei Kunden aus der Automotive-Branche realisiert. Daneben können kleinere Firmen aber auch mit WebEDI EDI-basiert Elektronische Rechnungen versenden.

    2. Die Mehrzahl aller mittelständischen Unternehmen und nicht zuletzt kleinere Firmen werden als zweite Variante eRechnungen eher aus ihrem ERP oder ihrer Financials-Software heraus versenden.

    Vereinfachter Rechnugsaustausch im ZUGFeRD Standard

    Mit dem Standard ZUGFeRD (Akronym für Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland) wurden 2014 klare Richtlinien eingeführt, wie sich konforme Rechnungen zwischen Unternehmen sowie zwischen Unternehmen und zukünftig der öffentlichen Verwaltung schnell, komfortabel und einfach elektronisch austauschen lassen. Eine Rechnung im ZUGFeRD-Format besteht aus einem revisionssicheren PDF-A mit einem XML-Datencontainer zum maschinellen Einlesen der Rechnungsdaten.

    In ADICOM® ERP und dem integrierten Financials gehört das Modul eRechnung als Add-on zur Software. E-Rechnungen lassen sich somit schnell und unkompliiert im Format ZUGFeRD  direkt aus dem ERP heraus versenden.

    Wie wird die eRechnung im Format ZUGFeRD im ERP eingeführt?

    Zur Einführung der E-Rechnung im ZUGFeRD-Format eröffnen sich zwei Möglichkeiten. Die einfachere Variante ist die Integration im bestehenden ERP- oder Buchhaltungssystem. Komplexer ist hingegen die Einführung einer komplett neuen Lösung, was jedoch gerade dann Sinn macht, wenn ohnehin der Wechsel auf eine modernere Software angedacht ist.

    Erste Option:

    Der Wechsel als Chance: Wer ohnehin überlegt, auf ein neues ERP oder Buchhaltungssystem umzusteigen, sollte auch gleich die Mit-Einführung der E-Rechnung angehen. Für die Einführung einer neuen Software empfiehlt sich die Erstellung einer individuellen Checkliste mit den bisherigen beizubehaltenden Funktionalitäten und den gewünschten neuen Funktionalitäten. Dabei sollte man am besten auch die gewünschte E-Rechnung-Funktionalität gleich mit berücksichtigen und sich dann ein entsprechendes Angebot einholen.

    Zweite Option: 

    E-Rechnung als Add-on in der bestehenden Software einführen (wenn beispielsweise Comarch ERP eingesetzt wird).

    Von den rechtlichen Voraussetzungen her darf jedes Unternehmen auf digitale Rechnung umstellen und seinen Kunden nach einer Information oder Aufnahme in die AGB‘s diese elektronische Form zusenden.

    Hat der betreffende Anbieter wie ADICOM® mit dem Comarch ERP die Funktionalitäten von E-Rechnung im Angebot, kann dieser auf Wunsch des Kunden schnell die entsprechenden Ein- oder Umstellungen vornehmen. Somit genügt in der Regel ein Anruf oder eine E-Mail bei ADICOM®, dass die Einführung der E-Rechnung angedacht wird und nach wenigen Schritten kann die nächste Rechnung als E-Rechnung versandt werden. Die Einführung zu Beginn eines neuen Geschäftsjahres ist dabei am ratsamsten und hat sich auch bewährt. Die technische Umsetzung ist simpel, die Kosten fallen transaktionsbezogen an. Die als E-Rechnung eingegangenen Rechnungen sind nach ihrer Bearbeitung im Unternehmen in ein GoBD-konformes Archiv zu überführen, welches die Archivierung in Papierform komplett ersetzt. Entsprechende Unterstützung dazu bietet zum Beispiel ein geeignetes elektronisches Archivsystem, wie es beispielsweise ADICOM® anbietet.


    Zusammenfassung und Kontakt

    Im Zeitalter von IT-Technologien und stärkerem Einsatz für den Umweltschutz entscheiden sich immer mehr Unternehmen für elektronische Rechnungen. E-Invoicing ist praktisch, zeitsparend und kostengünstiger als die traditionelle Papierrechnung. Zusätzliche Vorteile bringt die Automatisierung des Rechnungsstellungsprozesses bei Integration weiterer Unternehmensprozesse.

    Um die Vorteile einer E-Invoicing-Lösung ausschöpfen zu können, müssen diverse Anforderungen erfüllt und Herausforderungen bewältigt werden. ADICOM® unterstützt Sie gerne bei der Umsetzung Ihres E-Invoicing Projektes.

    Fragen Sie jetzt Ihre Experten von ADICOM®. Rufen Sie uns einfach an, nutzen Sie unser Kontaktformular, oder schreiben Sie uns eine kurze Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung.

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    Infomaterial und Downloads

    Nachfolgend finden Sie interessantes Infomaterial, Studien und Downloads rund um das Thema elektronische Rechnungen.


    Infografik E-Invoicing
    Klicken Sie auf die Infografik um mehr zu erfahren, was E-Invoicing ist, welche Gründe für die Einführung von E-Invoicing sprechen und wie viel Ressourcen Sie einsparen können.

    Comarch E Invoicing Infografik Vorschaubildjpg


    Whitepaper E-Invoicing:
    Lesen Sie im Whitepaper mehr über Modelle des Rechnungsaustauschs und Reife der verschiedenen Märkte weltweit. Faktoren und Herausforderungen für die Umsetzung eines E-Invoicing-Projekts. Wie das richtige Software-Tool ausgewählt werden kann.

    > Download Whitepaper E-Invoicing


    E-Invoicing Marktstudie: Billentis Report
    Erfahren Sie in der Studie mehr über wichtige Zahlen und Fakten des aktuellen E-Rechnungs-Marktes,

    > Download Billentis Report


    VIDEO (englisch):  E-Invoicing ist umweltfreundlich und kostensparend
    Lernen Sie im Video, wie E-Invoicing die Rechnungskosten um 50-80% reduzieren kann und gleichzeitig die Umwelt schützt.

    Für die Abdeckung der Geschäftsfunktionen kleinerer Betriebe hat Comarch 2016 die Lösung ERP XT in Deutschland eingeführt. Der ERP-Softwareanbieter hat nun die Webanwendung mit einer iOS-App für den mobilen Zugriff aufgewertet. Mit iPhone und iPad können also Dokumente erfasst, das Lager verwaltet und Termine im Kalender eingesehen werden – eine Synchronisierung mit der Webanwendung sichert die Datenintegrität ab. Comarch hat außerdem dafür gesorgt, dass der Weblösung mit einem KPMG-Zertifikat bescheinigt wird, Grundsätze der Ordnungsmäßigkeits-, Sicherheits- und Kontrollanforderungen zu erfüllen.

    Comarch ERP XT multi app

    Jetzt mit iOS-App!
    Die neue iOS-App für iPhone und iPad vereinfacht die Verwaltung des Geschäfts noch weiter. Die App ist sowohl für Apple iPhone und iPad verfügbar und kann ab sofort im Appstore unter folgendem Link geladen werden: https://itunes.apple.com/de/app/comarch-erp-xt-angebot-auftrag-rechnung/id1257702137?mt=8

    Für den mobilen Zugriff rund um die Uhr von jedem Ort synchronisiert sich die Comarch ERP XT-App automatisch mit der Webanwendung. Die Funktionen umfassen dabei Dokumentenerfassung von Ausgangsrechnungen, Eingangsrechnungen, Aufträgen, Angeboten, Bestellungen sowie Mahnungen oder Zahlungserinnerungen.

    Zudem lassen sich mobil Anhänge zu den Handelsdokumenten hinzufügen, Kunden und Lieferanten im Handumdrehen anlegen, Produkte über einen eigenen Webshop vertreiben, Artikel und Dienstleistungen verwalten sowie die Lagerverwaltung mit Inventur durchführen oder mit einem Kalender Termine im Blick behalten.

    Eine flexible Business-Intelligence-Schnittstelle ermöglicht Reporting, Analyse und Planung zur Unterstützung von Datenauswertung und -interpretation. Die DATEV-Schnittstelle ermöglicht einen schnellen Austausch mit dem Buchhalter. Zudem lässt sich ein eigenes Logo auf Dokumenten platzieren für ein individuelles Erscheinungsbild.

    Funktionen von Comarch ERP XT:

    • Dokumentenerfassung: Ausgangsrechnungen, Eingangsrechnungen, Aufträge, Angebote, Bestellungen, Mahnungen und Zahlungserinnerungen
    • Anhänge zu den Handelsdokumenten hinzufügen
    • Kunden und Lieferanten im Handumdrehen anlegen
    • Produkte über einen eigenen Webshop vertreiben
    • Artikel und Dienstleistungen verwalten
    • Lagerverwaltung mit Inventur
    • Mit einem Kalender Termine im Blick behalten
    • Eine flexible Business Intelligence-Schnittstelle (BI) ermöglicht Reporting, Analyse und Planung zur Unterstützung von Datenauswertung und -interpretation
    • DATEV-Schnittstelle ermöglicht einen schnellen Austausch mit dem Buchhalter
    • Eigenes Logo auf Dokumenten platzieren für ein individuelles Erscheinungsbild


    Legen Sie Wert auf Qualität? – Wir auch!
    Um den hohen Qualitätsansprüchen gerecht zuwerden wurde Comarch ERP XT zudem mit einem neuen Gütesiegel ausgezeichnet. Die Zertifizierung mit dem KPMG-Zertifikat gemäß IDW PS 880 betrifft die Einhaltung der Grundsätze der Ordnungsmäßigkeits-, Sicherheits- und Kontrollanforderungen durch Comarch ERP XT.

    Gtesiegel ERPXT IDW PS 880
    Ist Comarch ERP XT das Richtige für Ihr Unternehmen? Sprechen Sie uns an!
    Der Funktionsumfang von Comarch ERP XT ist zugeschnitten auf kleine Firmen. Als webbasiertes System lässt sich auf Comarch ERP XT online zugreifen, auch von mobilen Geräten. Die Oberfläche ist benutzerfreundlich und lässt sich intuitiv bedienen. Mit der Lösung lassen sich Handels- und Geschäftsdokumente erstellen, Lagerbestände überwachen sowie Einnahmen und Ausgaben einander gegenüberstellen. Zudem kann Ware im Laden direkt aus dem System heraus verkauft werden, wobei eine Echtzeitkontrolle von Gütern und Lagerbedingungen einen Überblick über die Ressourcen gibt.


    Haben wir Ihr Interesse geweckt?
    Wir würden uns freuen, Ihnen die vielfältigen Produktvorteile, Integrations- und Erweiterungsmöglichkeiten einmal persönlich präsentieren zu dürfen.

    Vereinbaren Sie jetzt einfach einen Beratungstermin. Rufen Sie uns an, nutzen Sie unser Kontaktformular, oder schreiben Sie uns eine kurze Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung.

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    ADICOM® hat erfolgreich die Zertifizierung nach der QM-Norm ISO 9001 bestanden und ein zuverlässiges Qualitätsmanagementsystem eingeführt.

    Die Qualitätsmanagement Norm ISO 9001 gilt als Basis für die effektive Qualitätssicherung und nachhaltiges Qualitätsmanagement in unserem Unternehmen. Sie spiegelt unsere Kundenorientierung, Kundenzufriedenheit und Prozesseffizienz wider und zeigt unsere Fähigkeit, schnell und flexibel auf die Anforderungen des Marktes reagieren zu können,.

    Durch die Zertifizierung geben wir unseren Kunden und Partnern einen weltweit anerkannten Beleg für unsere Kompetenz und Leistungsfähigkeit und sind bereit, alle notwendigen Instrumente für einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess in unserem Unternehmen anzuwenden.

    Nichts liegt uns mehr am Herzen, als die Zufriedenheit unserer Kunden.

    QM ISO 9001 Zertifikat 032018 102019

     

    Am 13. Juli 2017 startete das bundesweite Förderprogramm „go-digital“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

    go digital logo

    Das Programm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Handwerksbetriebe dabei, die eigene Digitalisierung auf drei Feldern voranzutreiben:

    • IT-Sicherheit
    • Digitale Markterschließung und
    • Digitalisierte Geschäftsprozesse

    Mit den drei Modulen "Digitalisierte Geschäftsprozesse", "Digitale Markterschließung" und "IT-Sicherheit" unterstützt Sie das Förderprogramm go-digital nicht nur bei der Optimierung von Prozessen und der Erschließung zusätzlicher Marktanteile durch Digitalisierung, sondern finanziert auch Maßnahmen, mit denen Sie Ihr Unternehmen vor dem Verlust sensibler Daten schützen.

    ADICOM® ist ab sofort Ihr starker Partner, wenn es um IT-Sicherheit und Digitalisierung Ihres Unternehmes geht. Wir wurden erfolgreich als autorisiertes Beratungsunternehmen, im Rahmes des Förderprogramms "go-digital", vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zertifiziert und unterstützen Sie bei der Suche nach individuellen Lösungen für Ihren Online-Handel, die Digitalisierung Ihres Geschäftsalltags und den steigenden Sicherheitsbedarf bei der digitalen Vernetzung.. Des Weiteren übernehmen wir die komplette Antragstellung für die Fördermittel, die Abrechnung und das Berichtswesen.

    Was wird durch das Programm "go-digital" gefördert?

    Das Förderprogramm go-digital fördert zum einen die gezielten Beratungsleistungen durch ADICOM®, in den oben genannten Modulen, aber auch die konkrete Umsetzung von abgestimmten Maßnahmen in Ihrem Unternehmen. Die Firma ADICOM® steht Ihnen dabei beratend zur Seite, identifiziert die notwendigen Maßnahmen und setzt sie gemeinsam mit Ihnen um.

    Wer wird gefördert? 

    Förderfähig sind rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial. Das Unternehmen muss eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben und muss zusammen mit seinen „Partnerunternehmen“ und „verbundenen Unternehmen“ folgende Voraussetzungen erfüllen:.

    Das Unternehmen:

    • darf zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses weniger als 100 Mitarbeiter beschäftigen
    • darf im Jahr vor dem Vertragsabschluss einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Millionen Euro haben und
    • muss eine Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung besitzen.


    Wir haben Ihr Interesse geweckt? ADICOM® schnürt Ihnen ein attraktives Gesamtpaket aus einer Hand.

    Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin und profitieren von Ihren Fördermöglichkeiten! Wir beraten Sie gern.

    Rufen Sie uns einfach an, nutzen Sie unser Kontaktformular, oder schreiben Sie uns eine kurze Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung. > Zu den Kontaktmöglichkeiten

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